§. 33, 1. Die Regierung des 2., 3. und 4. römischen Königs. 209
angelegensten. Außer den beiden genannten Ständen gab es noch Sklaven, die nicht rechtsfähig waren, sondern den Patrizierfamilien als Sache angehörten, aber freigegeben werden konnten.
Den drei vereinigten Gemeinden entsprechend, zerfiel das patrizische Volk (populus) oder die Gesamtheit der eigentlichen Vollbürger in drei Stämme oder Tribus. Jeder Tribus umfaßte 10 Pflegschaften oder Kurien, jede Kurie 10 Geschlechtsverbände (gentes), jedes Geschlecht 10 Familien; es gab somit 300 Geschlechter und 3000 Patrizierfamilien. Das Haupt der Familie war der Vater; derselbe hatte über Leben und Tod aller Mitglieder volle Gewalt, die nur durch Religion und Sitte, nicht aber durch Gesetz gemildert oder begrenzt war. An seine Stelle trat nach seinem Tode der älteste Sohn.
Das Staatsregiment führte der von dem Volke gewählte König, in dessen Händen die oberste priesterliche, militärische, richterliche und vollziehende Gewalt lag. Die Zeichen seiner Würde bestanden in einem goldenen Lorbeerkranz, einem gestickten Purpurmantel, rotledernen Schuhen, einem elfenbeinernen Scepter, das in einen Adler auslief, und dem elfenbeinernen Thronstuhl, wie ihn die etruskischen Stadtkönige besaßen. Zwölf Amtsdiener (Liktoren) waren ihm beigegeben, von welchen jeder ihm als Zeichen der königlichen Gewalt ein Bündel Ruten, die Fasces, mit einem darin befestigten Beile vorantrug. Dem König zur Seite stand der Senat, der sich aus den Häuptern der Geschlechter zusammensetzte und 300 lebenslängliche Mitglieder zählte. Von dem Könige zur Versammlung berufen, bildete er in allen wichtigen Staatsangelegenheiten dessen Beirat. Den Ausschlag gebenden Teil des Staatsregiments bildete die Volksversammlung, die aus den Häuptern der Vollbürgerfamilien bestand und, vom König berufen, in 30 getrennten Kurien zusammentrat. Sie hatte das Recht der Königswahl, der Gesetzgebung und der Beschießung über Krieg und Frieden. Über die von dem Senat vorgelegten Fragen stimmte sie mit Ja oder Nein, worauf die Mehrheit der Kurialstimmen entschied.
§. 33. Horn 6is zum Entse ises äönigfums.
1. Die Regierung des zweiten, dritten und vierten Königs.
Numa Pompilius 715—672. Nach dem Tode des Romulus übernahm der Senat die Regierung, die je 10 Senatoren 5 Tage lang zu führen hatten. Als aber der Senat dahin strebte, dieselbe zu behalten , verlangte das Volk einen neuen König, und nach einjähriger
Saffian! Weltgeschichte I. 6. Auff. v. Ph, Beck. -M
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216
Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum.
und mit seiner ganzen Familie aus Rom verbannt. Das Heer vor Ardea stimmte diesem Beschlusse bei und kehrte heim. Die Königs -würde wurde abgeschafft und Rom in eine Republik verwandelt.
Zweiter Zeitraum.
Rom als Republik 510—30 v. Chr.
§• Z4. Die Orümtung tfec Hepuösifc unic iftre Uecfeitftpng.
Die republikanische Verfassung. Nach der Vertreibung der Königsfamilie wurden statt des Königs zwei Konsuln an die Spitze des Staates gestellt, und die von Servius Tullius gegebene Verfassung wurde wieder eingeführt. Die Konsuln wurden auf Vorschlag des Senates von der Volksversammlung jährlich gewählt und traten nach Beendigung des Amtsjahres in ihren früheren Privatstand wieder zurück, wo sie dann auch über ihre Amtszeit zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Als die höchsten Staatsbeamten waren die Konsuln mit der königlichen Würde bekleidet, und jedem waren 12 Likören zugeteilt. Sie besaßen die höchste richterliche und vollziehende Gewalt und führten den Oberbefehl (das Imperium) über das Heer.
Um in Zeiten der Not rasch ein einheitliches und durchgreifendes Handeln zu ermöglichen, konnte an Stelle der beiden Konsuln sür die Dauer von sechs Monaten ein Diktator gewählt werden,
der dann alle obrigkeitliche Gewalt in seinen Händen vereinigte. Getrennt von dem Konsulat war für die Opfer das Amt eines
.„Opferkönigs" geschaffen, der alle auf die Staatsreligion und den Kultus bezüglichen Angelegenheiten zu besorgen hatte. Für die Verwaltung des Staatsschatzes wurden jährlich Quästoren gewählt.
Die Seele des Staates blieb der Senat, der durch Hinzunahme einiger reicher Plebejer wieder auf 300 lebenslängliche Mitglieder gebracht wurde. Er führte die Aufsicht über den Götterdienst und die Staatsbeamten; er hatte das Recht, neue Gesetzesvorschläge zu machen, die Volksbeschlüsse zu bestätigen und über Krieg und Frieden zu entscheiden. Die Volksversammlung behielt die Rechte, welche die fcrvische Verfassung vorgesehen hatte. Da zu den Staatsämtern
und Priesterwürden anfänglich nur Patrizier zugelassen wurden, so
war die Republik eine reine Aristokratie. Die ersten Konsuln waren Brutus und Collatinus.
Die ersten Kämpfe der Republik. Der vertriebene Tarquinius ließ nichts unversucht, um den verlorenen Königsthron wieder zu er-
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Autor: Rappaport, Bruno, Lambeck, Gustav, Rühlmann, Paul
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
Inhalt: Zeit: Antike
Geschlecht (WdK): Jungen
A. Das römische Kaiserreich.
I. Das verfassungsmäßige Kaisertum (27 v. bis 284 n. Lhr.).
l. Dos julisch-claudische Haus.
a) Huguftus. a) Die Machtstellung des Kaisers.
Caffius Dio Liii 16—18.
Cäsar wurde der Ehrenname Huguftus von Senat und Volk beigelegt, ctlle Gewalt ging von Volk und Senat auf Huguftus über, und mit ihm begann eine förmliche Alleinherrschaft. Den Hamen der Alleinherrschaft haßten die Römer öerart, daß sie ihre Herrscher nicht als Diktatoren oöer Könige noch mit einem anöeren öerartigen Titel bezeichneten. Da jenen aber die staatliche Vollgewalt übertragen wurde, kann nicht wohl in Abrede gestellt weröen, daß die Römer unter einer Königsherrschaft stehen. Zwar weröen die Ämter, die in der Hauptsache auf bestehende Gesetze sich grünöen, auch jetzt noch, abgesehen von der Zensur, besetzt, aber ausnahmslos weröen alle Unternehmungen so öurchgeführt, alle Verhaltungsmaßregeln öerart getroffen, wie es Den wünschen des jeöesmaligen Herrschers entspricht. Um nun Den Anschein zu erwecken, als hätten sie öiefe Machtvollkommenheit nicht mit Gewalt sich angeeignet, fonöern übten sie auf Grunö der bestehenden Gesetze, haben die Herrscher alle Ämter, die zur Zeit der Republik im Einklang mit dem Willen des Volkes große Bedeutung befaßen, unter Beibehalt der Hamen auf sich vereinigt mit Ausnahme des Diktatortitels. Das Konsulat bekleiden sie sehr oft, als prokonsuln bezeichnen sie sich stets, sobald sie sich außerhalb der Mauern Roms befinden. Den Beinamen Imperator führen sie immer, und zwar nicht nur die, die irgendeinen Sieg errungen haben, sondern auch alle anderen, um öaöurch ihre unumschränkte Herrschergewalt zum Ausöruck zu bringen; er ersetzt Den Titel eines Königs oöer Diktators. Auf Grunö öiefes Hamens haben sie das Recht, Aushebungen zu veranstalten und Abgaben einzutreiben, Krieg zu beginnen und Frieden zu schließen, über provinzialen und römische Bürger stets und allenthalben gleicherweise ihre herrfchergewalt auszuüben, so daß sie auch innerhalb der Mauern Roms selbst Ritter und Senatoren hinrichten lassen können, weiterhin nehmen sie auch alle Befugnisse für sich in Anspruch, die einst Den Konsuln und Den anöeren mit unbeschränkter Gewalt ausgestatteten Beamten zuftanöen. Infolge ihrer Eigenschaft als Zensoren üben sie eine Aussicht über Lebensweise und Sitten der Bürger, vollziehen Schatzungen, nehmen Leute in Den Ritter- und Senatorenftand auf und entfernen sie wieöer öaraus, je nachöem es ihrem Gutöünken entspricht. Da sie Mitglieder aller Priesterkollegien sind und zudem auch selbst die meisten Stellen in diesen an andere verleihen, und da ferner
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I. Das Julisch-Claudische Haus (31 v. Chr. bis 68 n. Chr.).
119
Im Jahre 27 gab Octavian seine unumschränkte Macht an Senat und Volk zurück und erhielt den Titel Augustus, d. h. der Erlauchte, Geheiligte, der dem Herrscher die Weihe der Religion beilegte und ihn mit einem göttlichen Nimbus umkleidete, und ließ sich nun die bisher ungesetzliche Gewalt verfassungsmäßig übertragen. Der Kaiser (entstanden aus der griechischen Aussprache von Cäsar) oder, wie der meistens übliche Titel lautete, der Princeps (d. h. der Erste, der Fürst) war Beamter: seine Amtsbefugnisse setzten sich aus den republikanischen zusammen.
Als Imperator gebot er über Heer und Flotte, als Prokonsul über die Provinzen, als Tribun war er unverletzlich und konnte jede ihm mißfallende Maßregel eines Beamten verbieten. Auch übte er die oberste Aufsicht über die Sitten aus (Praefectus morum) und war oberster Priester (Pontifex maximus).
Der staatsrechtliche Gedanke, der dem Principat zugrunde liegt, ist der einer Teilung der Herrschaft zwischen Senat und Volk, als dessen Vertreter der Princeps gilt; aber tatsächlich war dieser der eigentliche Inhaber der Regierungsgewalt. Die Gesetzgebung und die Wahlen blieben den Comitien; aber der Princeps hatte diese ganz in der Hand, konnte Edikte erlassen und beherrschte die Wahlen. Die innere Unwahrheit dieser Verfassung liegt auf der Hand.
b) Des Augustus Kriege. Solche gab es nur an den Grenzen. § 108. Gegen die Part her war der Kaiser glücklich und erhielt die dem Crassus (§ 103a) abgenommenen Fahnen und Gefangenen zurück. Wichtiger waren die Kämpfe an der Donau und am Rhein.
Von des Augustus Stiefsöhnen Tiberius und Drusus wurden Rätien und Vindelicien und Noricum und später Pannonien zu Provinzen gemacht; hier entstanden aus römischen Standlagern Städte wie Augsburg (Augusta Vindelicorum), Regensburg (Rögina Castra), Salzburg, Wien (Vindobona). Die obere Donau wurde die Nordgrenze des Reiches gegen die Germanen.
Um die Rheingrenze zu sichern, beschloß Augustus die Unterwerfung Germaniens bis zur Elbe. In den Jahren 12 bis 9 unternahm Drusus, nachdem er den Drususgraben zur Verbindung des Rheins durch den Zuidersee mit der Nordsee angelegt hatte, vier Feldzüge gegen die Germanenstämme zwischen Rhein und
<voev~/
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Extrahierte Personennamen: Octavian Augustus Cäsar Augustus Augustus Tiberius Augustus Drusus
Extrahierte Ortsnamen: Donau Rhein Regensburg Salzburg Wien Germaniens Rheins Rhein
92 Iv. Die Kultur der westlichen Mittelmeerländer.
Das Edikt gegen die Christen mußte nach einigen Jahren Zurückgezogen werden, da es doch nicht durchführbar war. Der Kaiser (Menus, der erbittertste Feind der Christen, gab diesen schließlich freie Religionsübung.
3i3. Und bald daraus 313 erließen die Kaiser Konstantin und Liduius das cbift.ran^ berühmte „Toleranzedikt" von Mailand und Nikomedien, das den Christen die volle Gleichberechtigung mit den andern Staatsbürgern verlieh.
8 4* Konstantin erhebt das Christentum zur Staatsreligion.
Konstantin. Konstantin machte den künstlichen Regierungsplan Diocletians zunichte. Er wollte allein Kaiser sein. Anfangs hatte er sich in die Herrschaft mit Lidnins geteilt, dann aber kam es zum Kriege. Konstantin siegte und war nun am Ziel. Besonders wichtig aber ist die Stellung, die dieser Kaiser zum Christentum einnimmt. Nicht bloß geduldet wird es, sondern Konstantin erhebt die eben noch verfolgte Religion zur Staatsreligiou. Die von der kirchlichen Behörde gefaßten Entschlüsse erhalten vom Staat Gesetzeskraft. Und die Beschlüsse des Staates werden vom Geiste der Kirche beeinflußt.
Konstantin hatte richtig erkannt, daß von allen Religionen im Römischen Reich das Christentum die meisten Anhänger zählte. Er Hoffte, daß alle römischen Bürger sich der neuen Staatsreligion anschließen würden und so das Reich neue innere Kraft erhalte.
§ 5« Die Spaltung der Kirche.
Doch Konstantins Berechnung hat sich als unrichtig herausgestellt. Der römische Staat bekam nicht mehr neue Kraft. In der christlichen Kirche brach selbst ein erbitterter Streit aus, der zwei große Parteien schuf. Es waren in die Kirche eine Menge Menschen eingetreten, die eigentlich Heiden geblieben waren. So wurde der christliche Sinn stark verweltlicht. An Stelle von Duldung und Liebe trat häufig Unduldsamkeit und Haß. Als vollends in der Lehre über das Wesen Christi ein ägyptischer Priester, Athanasius. Drills mit Namen, auftrat und lehrte, der Heiland sei ein mit besonderer Kraft ausgerüsteter Mensch gewesen, da erhob sich die Gegenpartei mit heftiger Anklage unter Leitung des gelehrten Athanasius von Alexandria. Schließlich griff der Kaiser, der selbst immer noch ein Heide war, ein und yikta 325. entschied ans dem Konzil (Versammlung) zu Nicäa zu Gunsten der Partei des Athanasius. So wurde der Satz für richtig erklärt: Christus ist gottgleich, nicht nur gottähnlich. Weil dieses Konzil ein allgemeines gewesen war, das aus allen Reichsteilen Vertreter gesehen hatte, wird es das erste allgemeine oder „ökumenische" genannt. Aber der Streit war nicht vorbei. Immer wieder brach er aus. Bald siegte die eine, bald die andere Partei. Jede verdammte die andere. Und je nachdem der Kaiser Partei nahm, mußten bald die Führer der einen, bald der anderen Partei in die Verbannung gehen.
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Extrahierte Personennamen: Konstantin Konstantin Konstantin Konstantin Konstantin Konstantin Konstantin Christus
38
an Jahren und Stärke nicht ungleich, die Hvratier im römischen,
die Cur iati er im albanischen, jedoch schwankte die Sage in dieser
Bestimmung. Beide Parteien waren zu einem Kampf für ihres Vater-
landes Oberherrschaft bereit. Ehe sie kämpften, wurde zwischen den
Römern und Albanern ein Vertrag geschlossen, des Inhalts: Welches
Volkes Bürger in diesem Kampfe siegen würden, das sollte des andern
guter friedlicher Oberherr seyn. Der Vertrag wurde mit folgenden alten
Gebrauchen geschlossen, die auch spater die Römer bei ähnlichen Ver-
tragen beibehielten: Der Bundespriester fragte den König : » Geneh-
migst du es, König, daß ich mit dem Eidesvater des albanischen Volkes
einen Bund schließe?" Als der König es genehmigt, sprach jener
weiter: »So verlange ich von dir, o König, den heiligen Rasen.«
Der König sprach: »Dazu nimm reines Gras." Der Priester holte
sich das reine Gras von der Burg, und fragte dann den König wieder:
»König, machst du mich zum königlichen Boten des römischen Volkes
der Ouiriten? auch mein Gerath und meine Begleiter?" Der König
antwortete: »In so weit weder mir, noch dem römischen Volke der
Quinten Nachtheil daraus erwachse, mache ich dich dazu." Der
Bundespriester machte dadurch einen Römer zum Eidesvater, daß er ihm
Haupt und Haar mit dem geweiheten Grase berührte. Der Eidesvater
(pater patratus) ward zur Leistung des Eides oder zur Bekräftigung
des Vertrags ernannt. Als die Vergleichungspunkte oder Bedingungen
abgelesen waren, sprach der Priester zum Schluß: »Höre, Jupiter! höre,
Eidesvater des albanischen Volkes! höre du, Volk von Alba! So wie
dieses öffentlich von Anfang bis zu Ende von diesen Tafeln oder Wachse
verlesen worden ist, sonder arge List, und so wie es allhier heutiges
Tages völlig richtig verstanden worden ist, also will auch von bemel-
deten Artikeln das römische Volk nicht zuerst abgehen. Sollte es nach
öffentlichem Schluffe in böslicher Absicht zuerst davon abgehen, so wollest
du, Jupiter, desselbigen Tages das römische Volk eben so treffen, als
ich heute auf dieser Stelle dieses Schwein treffen werde; und triff dn
es so viel kräftiger, je kräftiger du das kannst und vermagst!" Nach
diesen Worten gab er dem dabeistehenden Opferschweine einen Schlag
mit einem rohen Kiesel. Dieselben Gebräuche verrichteten auch die
Albaner.
Hierauf traten die sechs Kämpfer mitten auf dem Platze zwischen
beiden Heeren auf. Als die Waffen der Jünglinge erklangen und ihre
Schwerdter blitzten, durchbebte die Zusehenden ein heftiger Schauer; es
kam zum Handgemenge und zwei Römer stürzten vor den drei schon ver-
wundeten Albanern. Schon brach das albanische Heer in Freuden-
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260
gen fort und suchten namentlich die Gesandten der Allobroger,
die sich gerade damals in der Stadt aufhielten, um sich über
den Druck des römischen Statthalters zu beschweren, für sich zu
gewinnen, um dieses tapfere Volk in die Verschwörung hinein-
zuziehen. Allein die Gesandten fanden den Beitritt bedenklich
und theilten das Geheimniß ihrem Patron Q. Fabius Sanga
mit. Von diesem erfuhr es Cicero. Er gab den Rath, die
Gesandten sollten der Verschwörung zum Scheine beitreten und
sich dann Briefe von den Verschworenen an ihr Volk mitgeben
lassen. Das geschah. Cicero aber ließ sie auf der Rückreise,
der Verabredung gemäß, aufheben, und bekam nun die vollstän-
digsten schriftlichen Beweise von dem ganzen frevelhaften Unter-
nehmen in seine Hände. Er legte sie dem Senate vor (am 3.
Dcbr.); und nun wurden die Häupter der Verschwörung, fünf
an Zahl, in Gegenwart der Gesandten vernommen, durch Siegel
und Unterschrift vollständig überführt und in's Gefängniß ge-
bracht. Die Sitzung des Senats hatte bis gegen Abend gedau-
ert. Nun eilte Cicero nach dem Markte, um dem Volke, welches
ihn hier mit Ungeduld erwartete, das Ergebniß mitzutheilen (in
der 3. Rede am 3. Decbr.). Mit Entsetzen vernahm die Menge,
welchem Unglücke sie entgangen sei und pries den Muth und die
Weisheit des Consuls. Am 5. December versammelte er den
Senat, um über das Schicksal der eingezogcnen Verbrecher zu
entscheiden. Die ersten Senatoren stimmten für den Tod, bis die
Reihe an Cäsar, den erwählten Prätor, kam. Dieser erklärte, es
sei gesetzwidrig und gefährlich, ohne förmlichen Proceß auf To-
desstrafe zu erkennen, und trug auf ewige Gefangenschaft an2).
Dagegen erhob sich Cicero in seiner vierten Rede und wurde
von M. Porcius Cato kräftig unterstützt, so daß die Todesstrafe
zum Beschlüsse erhoben wurde. Dieselbe wurde noch an demsel-
den Tage im Kerker mittelst des Stranges an ihnen vollzogen.
Nach der Hinrichtung trat Cicero unter die herbeigeströmte Volks-
menge und verkündete mit lauter Stimme.- „Sie haben gelebt!"
Da jubelte das Volk, nannte ihn Netter des Vaterlandes und
führte ihn wie im Triumphe nach Hause.
Unterdessen war Antonius mit einem Heere nach Hetrurien
2) Hiedurch zog sich Cäsar selbst den Verdacht der Mitwissenschaft zu.
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228
die Bundesgenossen einen hochverräterischen Eingriff in die seit
Jahrhunderten ausgeübte Hoheit; die Bundesgenossen endlich, von
Drusus und seiner Partei öffentlich und heimlich unterstützt, for-
derten immer lauter und dringender das römische Bürgerrecht.
Und als dieses noch immer verweigert wurde, trafen die Bun-
desgenossen bereits Voranstalten zu einer völligen Trennung von
Rom und zur Stiftung eines eigenen Bundesstaates. Es herrschte
ein unheimliches, die Republik und Italien in gegenseitigem
Mißtrauen erhaltendes Wesen, als plötzlich Livius Drusus im
eigenen Hause unter dem Dolche eines Mörders fiel. Run wur-
den alle Verordnungen des unglücklichen Tribunen sofort aufge-
hoben, alle Freunde und Gönner der Bundesgenossen aus Rom
vertrieben, ja sogar eine besondere Verordnung (lox Varia) er-
lassen, welche gegen öffentliche und geheime Anhänger der Bun-
dvsgenossensache richterlich einzuschreiten gebot. Da kam das Un-
gewitter, welches schon lange drohend am italischen Himmel stand,
zum verheerenden Ausbruch.
§. 55. Dcr Klarst sch c oder Dundcsgcnostcnkricg. (90—88.).
Wie auf einen Schlag fielen nun die um ihre gerechten
Wünsche und Hoffnungen betrogenen Völker Italiens von der
römischen Republik ab, um eine eigene, selbständige zu bilden.
Es erhoben sich die Marser, Picentiner, Peligner, Marruciner,
Vestiner, Hirpiner, Frentaner, Venufier, Jappger, Lucaner und
Samniter; und nur die Latiner, Etrusker und Umbrer blieben
Rom treu. Corfinium, eine feste Stadt im Lande der Peligner,
wurde zum Mittelpunkte der italischen Bundesrepublik ausersehn
und deshalb Jtalica genannt. Hier war der Hauptwaffenplatz,
hier der Sitz des Senats, der als höchster Bundesrath aus fünf-
hundert Abgeordneten sämmtlicher Völker bestand und mit unbe-
schränkter Vollmacht regierte Dieser ernannte zwei Consuln,
welche den Oberbefehl führten über die beiden Kriegsbezirke, in
welche man Italien getheilt hatte. Im nordwestlichen Bezirke
befehligte der Consul Pompädius Silo, ein Marser; im südöst-
lichen der Consul Aponius Motulus, ein Samniter. Die Auf-
gebote der einzelnen Landschaften standen unter zwölf, ebenfalls
vom Bundestage ernannten Prätoren, so daß in jedem Krieges-
bezirke ein Consul mit sechs Prätoren befehligte.
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Extrahierte Personennamen: Drusus Livius_Drusus
Extrahierte Ortsnamen: Rom Italien Rom Italiens Jappger Rom Bundesrepublik Italien
306
Unverletzlichkeit gewährte, so daß von nun an jeder Versuch,
den neuen Machthaber zu stürzen, als M a j e st ä t s v e r b r e ch en
angesehen und bestraft wurde. Als Inhaber der höchsten Tri-
bunengewalt, mit der Vollmacht, seine übrigen Collegen zu wäh-
len, war er Vertreter des Volkes, dessen Versammlungen daher
immer machtloser wurden. Gleichzeitig wurde ihm für immer
die pro con sula rische Gewalt übertragen, durch welche alle
Provinzen und deren Statthalter ihm untergeben waren. Im
Jahre 19 wurde ihm die wichtige consularische Gewalt
auf Lebenszeit übertragen. Mit dieser Würde verband er am
Ende des Jahres 13 die durch den Tod des Lepidus erledigte
Stelle des Pontifer marimus und des Vorstandes der ver-
schiedenen Priestereollegien, wodurch ihm auch der Einfluß zuge-
sichert wurde, welchen diese Collegien noch auf die Leitung der
öffentlichen Angelegenheiten haben konnten.
So wußte sich der kluge und gewandte Imperator eine
Reihe von Jahren hindurch von Stufe zu Stufe hinaufzu-
schwingen, bis er den Höhepunkt erreicht hatte, von wo aus er
als alleiniger Herr und Gebieter, jedoch unter Beibehaltung der
republikanischen Formen, Rom und den Erdkreis regieren wollte
§. 72. tteue Einrichtungen unter Augustos.
Augustus machte von der höchsten Gewalt, die ihm über-
tragen war, einen höchst weisen und gemäßigten Gebrauch und
verwandte sie fast einzig zum Wohle des Staates. Unter
seinen Einrichtungen sind folgende die wichtigsten:
1. Der Senat, welchen er neu organisirte, bestand aus
600 Mitgliedern, die auch später vom Princeps nicht bloß aus
Römern, sondern auch aus Italikern und Provinzialen ernannt
wurden. Den senatorischen Eensus setzte er auf 1,200,000 Se-
stertien, das Alter auf 25 Jahre fest. Regelmäßig wurden in
jedem Monate zwei Versammlungen unter dem Vorsitz des Prin-
ceps gehalten, und bei einer Anwesenheit von 400 Mitgliedern
war die Versammlung beschlußfähig. Zur Vorbereitung der
Geschäfte, die vor den Senat gebracht werden sollten, auch zu
') Lepidi atque Antonii arma in Angustum cessere, qui cuneta
discordiis civilibus fessa nomine Principis sub imperium accepit.
Tac. annal. I, 1.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
Inhalt: Zeit: Antike
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Jetzt sank es mehr und mehr zum bloßen Paganismus herab, polizeilich überwacht und chicaniert, mitunter wegen Magie oder Verbreitung oou Aberglauben belangt, oder bei politischen Demonstrationen in seinen eifrigsten Anhängern gestraft. Die vornehmsten Gallier ambitionierten in der Folge nur noch römische Priestertümer; diese bildeten so einen der mächtigsten Hebel für die friedliche Verschmelzung des gallischen Wesens mit dem römischen.
Der Landtag, als die Repräsentanz der gallischen Nation im Rahmen des Reiches, hatte das Recht, Ehrenbezeigungen für Statthalter oder sonstige verdiente offieielle Persönlichkeiten zu votieren und Adressen an den Kaiser zu erlassen; über mißliebige Statthalter konnte man Beschwerde führen. Wir hören, daß im Jahre 225 n. Chr. eine starke Oppositionspartei vorhanden war; nur der energischen Verteidigung des angeklagten Statthalters durch einen der Deputierten verdankte dieser seine Rettung, was er wie sein Nachfolger durch Dankschreiben anerkannte: der Deputierte fühlte sich dadurch seinerseits so geschmeichelt, daß er beide Briese auf seinen Grabstein setzen ließ; so sind sie uns erhalten. Man sieht daraus, daß die Regierung sich über Illoyalität nicht zu beklagen hatte.
Obwohl in Lugudunum der gesamte Verwaltungsapparat der gallischen Provinzen vereinigt war, so florierte die Stadt doch auch in jeder anderen Beziehung, namentlich in Handel und Gewerbe. Die Seidenindustrie, die gegenwärtig dort in so hervorragender Weise vertreten ist, datiert bis in die römische Zeit zurück; es gab in Lugudunum eine starke Kolonie orientalischer Kaufleute, welche die Seide in rohem Zustande aus den Ländern der „Serer" durch den Karawanenhandel über Persien bezogen.
Die Verarbeitung erfolgte entweder in den Jndusirieorten Syriens, wie in Tyrus und Berytus, oder in Lugudunum, wo die hier angesiedelten Kleinasiaten und Syrer vermöge der energischen Art und der Gewandtheit ihres Geschäftsbetriebes, den Galliern überlegen waren. Von Lugudunum aus wurden zahl-
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